Farbsinnprüfung
Unser Farbensehen hängt von drei verschiedenen Sorten von Sinneszellen in der Netzhaut ab: Rot-Zapfen, Grün-Zapfen und Blau-Zapfen. Jede dieser drei Sorten reagiert auf einen eigenen Farbbereich empfindlich.
Störungen des Farbensehens sind meist angeboren. Die häufige Rot-Grün-Sehschwäche ist eine Farbsinnstörung (Anomalie), bei der rote und/oder grüne Farbtöne schlechter oder gar nicht gesehen werden können, da die Rot-Grün-Zapfen in der Netzhaut fehlerhaft sind. Bei einer kompletten Farbenblindheit werden von den Betroffenen nur Grautöne wahrgenommen. Die Rot- und/oder Grün-Sehschwäche ist erblich und bei Männern viel häufiger (etwa 8%) als bei Frauen (etwa 0,5%). Störungen des Blausinns sind extrem selten.
Die erworbenen Farbsehstörungen werden durch Erkrankungen oder als Nebenwirkung von Medikamenten ausgelöst.
Medizinische Begriffe:
Deuteranomalie = Grünsehschwäche
Deuteranopie = Grünblindheit
Protanomalie = Rotsehschwäche
Protanopie = Rotblindheit
Achromatopsie = komplette Farbenblindheit
Wann wird eine Farbsinnprüfung durchgeführt?
Für viele Berufe, z.B. Polizei, ist ein intaktes Farbensehen Voraussetzung. Auch bei der Führerscheinprüfung, z.B. Boots- oder Sportflugzeugführerschein, wird das Farbensehen geprüft.
Menschen mit angeborenen Farbsinnstörungen bemerken ihre Einschränkung häufig nicht. Bei einer kompletten Farbenblindheit sind die Betroffenen vermehrt blendempfindlich und sehen schlechter. Die Farbsinnprüfung spielt hierbei eine wichtige Rolle zur Aufdeckung einer Farbsinnstörung.
Welche Farbsehtests gibt es?
Ishihara-Tafeln und Vellhagen-Tafeln
Diese beiden Farbsinntests werden mit sogenannten pseudoisochromatische Tafeln durchgeführt. Die Tafeln enthalten verschieden große Farbkreise mit unterschiedlichen Farben und Kontrasten. Auf den Tafeln befinden sich Buchstaben oder Zahlen, die aus zahlreichen Farbpunkten zusammengesetzt sind. Eine Person mit normalen Farbsehvermögen kann auf den Tafeln eine Zahl oder Buchstabe erkennen. Die Untersuchung dient häufig zur Früherkennung von Farbsehstörungen.
Anomaloskop
Die Prüfung des Farbensehens mit dem Anomaloskop funktioniert nach der additiven Farbmischung. Zwei spektrale Farben werden aufeinander projiziert (additive Farbmischung) und mit einem dritten spektralen Farblicht verglichen. Anomaloskope prüfen dabei den Rot-Grün-Sinn.
Der Patient schaut durch ein Rohr auf zwei Halbkreise. Der eine Halbkreis besteht aus der Farbe Gelb, der andere aus einer Mischung von Rot und Grün. Bei der Untersuchung wird ein bestimmtes Gelb im unteren Halbkreis angeboten und der Patient muss durch Mischung von Rot und Grün im oberen Halbkreis den Farbton angleichen. Liegt eine Grünschwäche vor, dann wird von dem Betroffenen zu viel Grün beigemischt, bei einer Rotschwäche zu viel Rot. Aus den Farbanteilen wird dann der sogenannte Anomalie-Quotient errechnet und das Ausmaß der Farbsinnstörung bestimmt.